Firmung

Sonntagsblatt, Gerd Neuhold
Das Wort „Pate“ (manchmal auch „Göd“ oder „Godl“ genannt) kommt vom lateinischen Wort pater (Vater). PatInnen sind also für dich so etwas wie „geistige Väter“ oder „geistige Mütter“. Sie haben die Aufgabe, dich auf deinem Weg ins Erwachsensein menschlich und religiös zu unterstützen.
Der Pate/die Patin muss
- muss getauft und gefirmt sein und die Eucharistie empfangen haben
- darf nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein
- soll das 16. Lebensjahr vollendet haben
- darf nicht Vater oder Mutter des Taufwerbers sein
- soll ein Leben führen, das dem Glauben entspricht, und die christliche Erziehung des Patenkindes unterstützen.
Angehörige einer orthodoxen Kirche dürfen das Patenamt übernehmen - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin. Angehörige einer evangelischen Gemeinschaft dürfen Taufzeugen sein - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin. Wenn zwei Personen das Patenamt übernehmen, dann sollten es eine Patin und ein Pate sein.