Der Friedhof ist ein wichtiger Ort des ehrenden Gedenkens. Die Friedhofsordnung dient der Klärung aller Fragen, die sich mit Begräbnis, Grabrechten und Verwaltung des Friedhofs beschäftigen.
Friedhofsverwaltung
Kanzleistunden sind jeweils Dienstag von 8:00 bis 10:00 Uhr und Freitag von 8:00 - 10:30 in der Pfarrkanzlei St. Johann/S sowie nach telefonischer Terminvereinbarung.
Zuständigkeit: Gesamte Abwicklung von Begräbnissen/Verabschiedungen/Beisetzungen (Aufnahme bis zur Verrechnung) sowie die Verwaltung der Gräber (Genehmigungen, Vergabe Grabstellen, Grabverlängerungen sonstige Auskünfte betreffend Grabstelle und Friedhof)
Kontakt:
0676/87426802
doris.zenz@graz-seckau.at
Röm.-kath. Pfarre St. Johann i.S.
Friedhofsverwaltung
8453 St. Johann i.S. 1
Friedhofsordnung
Sie ist Bestandteil des Vertrages mit dem Grabberechtigten. Jeder erhält eine Ordnung ausgehändigt bzw. wird ihm diese angeboten. Ein Auszug aus der Friedhofsordnung ist auch im Schaukasten am Eingang des Friedhofes einsehbar und liegt in der Friedhofskanzlei auf. Zusätzlich ist die jeweils gültige Ordnung auf der Pfarrhomepage abrufbar.
Die neuen Friedhofsgebühren beinhalten nunmehr auch eine Benützunggebühr, die die Betriebskosten der Friedhofsanlage (Müllentsorgung!) abdecken soll.