Buße und Versöhnung
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Die Beichtzeiten sind meist in den Schaukästen der Kirchen (Gottesdienstordnung) angegeben; es ist aber auch möglich, einen Termin mit einem Priester eigener Wahl zu vereinbaren.
Der Priester ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet über alles, was er bei der Beichte erfährt.